Machen Sie den Quick-Check!
Wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten, haben Sie die Anforderungen des BDSG zu erfüllen.
- Werden bei Ihnen die Vor- und Nachnamen der Kunden bzw. die Nachnamen der Sachbearbeiter der Kunden in einer EDV-Anlage (z.B. CRM) gespeichert?
- Findet bei Ihnen Kommunikation per E-Mail statt?
- Verfügt Ihr Unternehmen über mehr als 9 Personen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung mit personenbezogenen Daten (z. B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Rufnummer, Alter….) zu tun haben?
- Findet eine automatisierte Lohnbuchhaltung statt bzw. ist diese Tätigkeit outgesourct worden?
- Werden die bearbeiteten Aufträge noch nach Vertragsbeendigung archiviert?
Zum Beispiel für die Steuer?
- Hat Ihr Unternehmen einen Internetauftritt?
Fordern Sie einfach unverbindlich ausführliches Informationsmaterial an.